Offene Gesellschaft oder geschlossene Gemeinschaft?

Zur Zukunft der sozialen Begegnungs- und Verständigungsräume

von Simon Häusermann

Eine offene Gesellschaft bietet Platz für unterschiedlichste individuelle Lebensentwürfe. Damit das Streben nach Freiheit und individueller Selbstbestimmung aber nicht zur Auflösung der gesellschaftlichen Ordnung und Einheit führt, braucht eine offene Gesellschaft einen gemeinsamen ideellen Handlungsrahmen. Dazu auferlegt sie sich selbst übergeordnete Handlungsprinzipien, welche die Mehrheit ihrer Mitglieder gemeinsam teilen und welche für das kollektive und rechtstaatliche Handeln insgesamt mass- und richtunggebend sind.


Das «Wunder» einer offenen Gesellschaft wird also gewissermassen durch das gleichzeitige Vorhandensein zweier Grundbedingungen ermöglicht: Erstens die Bereitschaft, den Mitgliedern des gesellschaftlichen Kollektivs einen maximalen Gestaltungs- und Entwicklungsfreiraum zu ermöglichen sowie zweitens das Bestehen eines stabilisierenden gesellschaftlichen Ordnungsrahmens in Form von breit akzeptierten Handlungsprinzipien (einschliesslich der zum Schutz dieser «Grundordnung» notwendigen rechtstaatlichen Institutionen). Solche Prinzipien sind in der Regel den Verfassungen von Nationalstaaten als Präambel vorangestellt, so beispielsweise auch in der schweizerischen Bundesverfassung: Verantwortung (gegenüber der Schöpfung sowie gegenüber den künftigen Generationen), Freiheit, Demokratie, Unabhängigkeit, Frieden, Solidarität, Offenheit, Rücksichtnahme und Achtung, Vielfalt in der Einheit.


Der österreichische Schriftsteller Hermann Broch (geboren 1886 in Wien, gestorben 1951 im amerikanischen Exil in New Haven, Connecticut) hat in seinen sozialkritischen Studien darauf hingewiesen, dass es letztlich gerade die allgemeine, abstrakte Natur dieser handlungsleitenden Prinzipien ist, welche den offenen Charakter einer Gesellschaft zu gewährleisten vermag. Denn nur wenn diese Prinzipien für die Mitglieder einer Gesellschaft einen ergebnisoffenen Orientierungsrahmen bilden, innerhalb welchem der individuelle Handlungsfreiraum gewahrt bleibt, können sie ihre ethische Funktion zur gesellschaftlichen Selbstregulation erfüllen.


Werden dagegen solche übergeordneten Prinzipien mit konkreten, d.h. präzise definierten Handlungsformen gleichgesetzt, verlieren sie ihre ethische Funktion und werden zu moralischen Verpflichtungen. Folge davon ist dann die Reduktion der Vielfalt individueller Handlungsformen auf die «eine legitime Einstellung» (Zitat aus einem Video des deutschen Polit-Influencers Rezo), d.h. auf eine einzige, kollektiv gültige Handlungsnorm.


Mit anderen Worten: Werden in einer Gesellschaft eine bestimmte Form von


– individueller Meinungsäusserung mit der Wahrheit,
– gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung mit der Solidarität,
– subjektivem Rechtsempfinden mit der Gerechtigkeit,
– rationaler Erkenntnisgewinnung mit der Wissenschaft,
– politischer Haltung mit der Demokratie


identifiziert und zur «alternativlosen» Maxime erhoben, verliert diese Gesellschaft ihren offenen Charakter und wird zu einer geschlossenen Gemeinschaft. Als solche setzt sie bei ihren Mitgliedern eine bestimmte persönliche Haltung oder Gesinnung als zwingende soziale Teilhabebedingung voraus. Abweichende Positionen oder Personen, welche solche vertreten, werden von der Gemeinschaft ausgeschlossen, diffamiert, tabuisiert oder sogar verfolgt.


Wir können mitbestimmen, welchen Weg wir einschlagen: Haben wir den Mut zu einer offenen, pluralistischen Gesellschaft oder ziehen wir die Uniformität und vermeintliche Sicherheit einer geschlossenen Gemeinschaft vor?

Herzlichen Dank an Simon Häusermann für diesen Gastbeitrag! Simon Häusermann ist Gründungsmitglied des Vereins: „Forum Ouverture – für eine offene Gesellschaft“ in der Schweiz.

https://www.forum-ouverture.ch/

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